Reformiert – was bedeutet das?
Reformiert heißt zunächst einmal christlich. Eine evangelisch-reformierte Kirchengemeinde ist eine christliche Kirchengemeinde, die in unserem Fall Mitglied der Lippischen Landeskirche und damit der Evangelischen Kirche Deutschlands ist.
Was ist das Besondere an einer reformierten Gemeinde?
Wer eine reformierte Kirche, dem fällt als erstes deren Schlichtheit auf: Kein Altar, kein Kreuz, keine Bilder, normalerweise auch keine Kerzen. Viele Menschen empfinden diese Schlichtheit in unserer bilderreichen Zeit als wohltuend. Aber es gibt dafür auch theologische Gründe: Altäre sind Opfertische. Doch das alle Menschen versöhnende Opfer geschah am Kreuz von Golgatha und hat alle Altäre überflüssig gemacht. Anstelle eines Altars steht darum in einer reformierten Kirche ein Abendmahlstisch, auf dem eine aufgeschlagene Bibel liegt. Um sie versammelt sich die Gemeinde, denn Gottes Wort ist ihre Mitte (weswegen der Pastor immer hinter dem Tisch steht und dadurch mit der Gemeinde einen Kreis um die Bibel andeutet).
Kein Kreuz, keine Bilder, (normalerweise) keine Kerzen
Die Reformierten betonen das nach biblischer Zählung zweite Gebot: Du sollst dir kein Bildnis machen noch irgendein Gleichnis … Bete sie nicht an und diene ihnen nicht. Darum gibt es in reformierten Kirche kein Kreuz, keine Bilder, keine Kerzen als Abbilder oder Symbole. Lediglich als Dekoration sind solche Gegenstände gelegentlich in reformierten Kirchen anzutreffen, aber sie haben keine liturgische Funktion. – Seit einigen Jahren gibt es in der Sylbacher Kirche jedoch eine Osterkerze auf dem Abendmahlstisch.s Gottes.
Eine Kirche ist für Reformierte ein Ort wie jeder andere und kein Ort besonderer Heiligkeit – jeder Teil dieser Erde ist unserm Gott heilig. In reformierten Gottesdiensträumen reden und lachen, weinen und klagen wir miteinander wie überall sonst auch.
Dem reformierten Abendmahlsverständnis entsprechend gibt es bei uns beim Abendmahl weder eine geweihte Hostie noch eine Oblate, sondern einfach ein Stück Brot und einen Schluck Rotwein bzw. Traubensaft. Denn nach reformiertem Verständnis sind Brot und Wein „Zeichen“ für Fleisch und Blut Christi, der nicht in Brot und Wein, sondern „im Geiste“ und in der Gemeinschaft gegenwärtig ist.
Von unten nach oben statt Hierarchie
Die Verfassungen reformierter Kirchen sind von „unten nach oben“ aufgebaut. Die Gemeindemitglieder wählen den Kirchenvorstand als Gemeindeleitung, dieser wählt auch die Pastorin bzw. den Pastor. Der Kirchenvorstand delegiert Mitglieder in die Landessynode (das Kirchenparlament). Es ist reformierter Grundsatz, dass die Landessynode nur solche Dinge regelt, die die Gemeinden nicht regeln können. Es wird also nicht von „oben nach unten“ angeordnet, sondern von „unten nach oben“ beauftragt.
Aus der „Confessio Gallicana“ von 1559 stammt der Grundsatz, dass „kein Mensch über andere Menschen, keine Gemeinde über andere Gemeinden herrschen oder den Anschein von Herrschaft erwecken darf“ – denn jeder Versuch von Menschen, über andere Menschen herrschen zu wollen, verstößt gegen den Herrschaftsanspruch Gottes.
Nach diesem Grundsatz haben die Pastor/innen keine Sonderstellung, den sogenannten „Laien“ kommt auch in der Kirchenleitung die gleiche Bedeutung zu wie den Theologinnen und Theologen. Daraus folgt eine lange und gute Tradition ehrenamtlicher Betätigungen: Gemeindeglieder übernehmen eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Gemeindeleitung und des Gemeindelebens. Verkündigung, Seelsorge, Lehre und Diakonie sind Aufgaben der Gemeinde und stehen gleichrangig nebeneinander. Denn entsprechend dem Aufbau des Heidelberger Katechismus gilt für uns alle: Wir leben in „Dankbarkeit“ für die „Erlösung“ aus dem „Elend“ – zur Ehre unseres Gottes.
Weiterführende Informationen finden Sie beim Reformierten Bund Deutschland.